Hallo liebe Freunde der Fliegerei,
gestern war Herr E.R. mit seinem Anwalt und einem Sachverständigen aus Hamburg in einem vorher angekündigten Besuch bei uns am Flugplatz Dankern. Sie hatten eine richterliche Anordnung dabei, die das Vermessen der Fasci von Heinz Hartmann ermöglichte. Heinz hatte sich und seine Fasci auch darauf vorbereitet und wollte dies auch durchführen lassen. Als die drei Herren nun kamen um sich die Fasci anzusehen, verweigerte der Verein „Flugplatz Haren-Dankern e.V“ den Zutritt zu diesem privaten Flugplatz. Dies war kurz vorher in der Vorstandsversammlung einstimmig beschlossen worden. Warum sollen wir als begeisterte UL-Flieger solche Flieger-Hasser noch unterstützen?
Der Anwalt hatte einfach nicht daran gedacht, dass eine Genehmigung für das Betreten des Flugplatzes notwendig ist und somit konnten die Herren unverrichteter Dinge den Heimweg antreten.
Günter Herbers
(Flugplatz Haren-Dankern eV)
Verfahren gegen BR Deutschland - Gutachten bzgl. Zulassung
Re: Absturz Münster Telgte
meinen vollen Respekt vor dieser Entscheidung! Das ist gelebte Fliegerkameradschaft die dem einseitigen, vor allem persönlich motivierten Interesse eines Einzelnen die Stirn bietet.
Ich - wie viele andere sicher auch! - kann euch nur verbal darin unterstützen. Sollte aber ein Beitrag für Anwaltskosten etc. nötig sein, werde ich sehr gerne meinen Obolus dazu leisten! Bitte sagt einfach Bescheid.
@all: denkt dran: es kann schon morgen den Nächsten treffen!
Froh Flug
Ré
Hinweis: ich habe diese Beiträge vom ursprünglichen Thema abgetrennt und gleichzeitig ins interne Forum kopiert.
Ich - wie viele andere sicher auch! - kann euch nur verbal darin unterstützen. Sollte aber ein Beitrag für Anwaltskosten etc. nötig sein, werde ich sehr gerne meinen Obolus dazu leisten! Bitte sagt einfach Bescheid.
@all: denkt dran: es kann schon morgen den Nächsten treffen!
Froh Flug
Ré
Hinweis: ich habe diese Beiträge vom ursprünglichen Thema abgetrennt und gleichzeitig ins interne Forum kopiert.
Re: Verfahren gegen BR Deutschland - Gutachten bzgl. Zulassu
Jetzt weiss ich ganz genau was uns Rumaenen fehlt.
Schoene Gruesse nach Dankern und weiter so machen.
Schoene Gruesse nach Dankern und weiter so machen.
Re: Verfahren gegen BR Deutschland - Gutachten bzgl. Zulassu
Urteil vom Landgericht Braunschweig gefällt :
1. Der Fliegerclub Haren-Dankern eV ist zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Er ist nicht verpflichtet, die Besichtigung der
Luftsportgeräte D-MZHH und D-MVPI zu ermöglichen und zu dulden.
Noch ein Urteil vom Landgericht Braunschweig:
1. Herr Heinz Hartmann ist zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Er ist nicht verpflichtet , das Luftsportgerät D-MZHH dem Sachverständigen außerhalb des Unterstellungsortes zur Begutachtung vorzuführen.
Günter Herbers
Flugplatz Haren-Dankern
1. Der Fliegerclub Haren-Dankern eV ist zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Er ist nicht verpflichtet, die Besichtigung der
Luftsportgeräte D-MZHH und D-MVPI zu ermöglichen und zu dulden.
Noch ein Urteil vom Landgericht Braunschweig:
1. Herr Heinz Hartmann ist zur Zeugnisverweigerung berechtigt. Er ist nicht verpflichtet , das Luftsportgerät D-MZHH dem Sachverständigen außerhalb des Unterstellungsortes zur Begutachtung vorzuführen.
Günter Herbers
Flugplatz Haren-Dankern
Re: Verfahren gegen BR Deutschland - Gutachten bzgl. Zulassu
Das Oberlandesgericht Braunschweig
hat auf sofortige Beschwerde dem Flieger-Club Haren-Dankern e.V. aufgegeben,
das Betreten des Fluggeländes zum Zwecke der Einnahme des Augenscheins sowie der Begutachtung des Luftsportgerätes mit dem amtlichen Kennzeichen D-MZHH und des Luftsportgerätes mit dem Kennzeichen D-MVPI zu ermöglichen und zu dulden.
Die Kosten des Zwischenrechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Beschwerdegegner.
3 W 129/16 bzw. 9 OH 97/10 (401) LG Braunschweig
hat auf sofortige Beschwerde dem Flieger-Club Haren-Dankern e.V. aufgegeben,
das Betreten des Fluggeländes zum Zwecke der Einnahme des Augenscheins sowie der Begutachtung des Luftsportgerätes mit dem amtlichen Kennzeichen D-MZHH und des Luftsportgerätes mit dem Kennzeichen D-MVPI zu ermöglichen und zu dulden.
Die Kosten des Zwischenrechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Beschwerdegegner.
3 W 129/16 bzw. 9 OH 97/10 (401) LG Braunschweig
Grüße
kawe, ehem. D4 BK
kawe, ehem. D4 BK