Einige Halter unter uns ist es sicherlich bekannt, daher der Hinweis für diejenigen die nicht über den DULV versichert sind und insofern nicht angeschrieben wurden.
Das Versicherungsteam des DULV hat es u.a. hinbekommen, zitiere wörtlich:
"Wir haben zusammen mit der HDI eine entscheidende Bedingung erreichen können, die für Euch zukünftig mehr Rechtssicherheit bringt. So wird Euren Versicherungsverträgen ab Umstellung folgende, individuelle Vereinbarung zugrunde liegen:
Das UL ist bei der HDI auch dann versichert, wenn es überladen geflogen wurde, sofern diese Überladung nicht ursächlich für den Schadenfall war.
Damit ist die Diskussion, ob eine Überladung unabhängig von der eigentlichen Schadenursache immer zum Entfallen des Versicherungsschutzes führt, für unsere Mitglieder erfreulicherweise beendet. Der Versicherungsschutz entfällt also nur dann, wenn der Schaden aufgrund der Überladung eingetreten ist!"
Aus meiner Sicht nicht schlecht, auch wenn man darüber immer noch lange und ausgiebig diskutieren kann.
Mit Fliegergruß Norbert
Verzicht auf die Einrede des Übergewichts
Verzicht auf die Einrede des Übergewichts
Norbert Brenk - EDKB-Bonn/Hangelar
Fon+Fax: 02241/402872
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